Abrechnung ambulanter Leistungen gem. EBM
Ob ambulantes Operieren gem. § 115b SGB V oder die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (§ 116b SGB V): Das ambulante Operieren im Krankenhaus hat in den vergangenen Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen.
Aufforderungen seitens der Politik und der Kostenträger wie: „so viel ambulant wie möglich, so wenig stationär wie nötig“ zwingen die Kliniken auch außerhalb Ihres Budgets, das ambulante Operieren so wirtschaftlich wie möglich umzusetzen.
Genaue Kenntnisse im Bereich der Gesetzgebungen, Zulassungsvoraussetzungen und nicht zuletzt der korrekten und regelkonformen Abrechnung gem. EBM sind ein wichtiger Bestandteil vieler Abrechnungsabteilungen in Krankenhäusern geworden.
Genau hier bieten wir Ihnen unsere Unterstützung an.
Erfahrene Abrechnungsspezialisten erfassen Ihre Daten anhand der Befunde, prüfen oder erstellen Ihre EBM-Abrechnungen gemäß der gesetzlichen Vorgaben langfristig oder interimsmäßig.
Wir begleiten Sie bei der Beantragung neuer Leistungen, übernehmen die Korrespondenz bei Abrechnungsprüfungen und schulen Ihre Mitarbeiter beispielsweise bei der Beachtung der verschiedensten Abgrenzungen im Bereich der ambulanten Abrechnung: vor- und nachstationär, § 115b SGB V, ASV § 116 SGB V, Abrechnung KV-Notfälle, Abgrenzung zu ggf. angegliederten MVZ u.v.m.
Sprechen Sie uns an. Wir erörtern gemeinsam, wie wir Ihnen mit unserem Know-how zu optimierten Erlösen und vereinfachten, kostensparenden Strukturen im Bereich des ambulanten Operierens verhelfen können.
Wie können wir Ihnen helfen?
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